Soziales

Jeder hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Dazu zählt Hilfe, aber auch so viel Freiheit wie möglich. Liberale Sozialpolitik will die Menschen zu mehr Teilhabe befähigen. Alle Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, sollen ihr Leben selbst bestimmen können. Wir setzen auf Verantwortungs- und Leistungsgerechtigkeit.

 

Konkret schlägt die FDP vor:

  • Die kaum mehr durchschaubaren Förder- und Unterstützungsleistungen durchschaubarer zu gestalten. Betroffene sollen einfach und schnell Hilfe bekommen.
  • Inklusion, also die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft, wird durch die UN-Konvention gewährleistet, die Deutschland unterschrieben hat. Die FDP bekennt sich zu den dort verankerten Rechten. Allerdings existieren in der Umsetzung große Defizite. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Behindertenverbänden einen entsprechenden Aktionsplan erarbeiten.
  • Sonderschulen sollen als Möglichkeiten der spezifischen Förderung erhalten bleiben, um Eltern die freie Wahl zu geben, ob ihr Kind an einer Sonder- oder Regelschule unterrichtet werden soll.
  • Die FDP forderte eine zeitnahe und vollständige Untertitelung des öffentlich-rechtlichen Fernsehangebots, insbesondere des SWR. Staatliche Fernsehanstalten müssen auch gegenüber gehörlosen Mitbürgern ihrem Informationsauftrag nachkommen.
  • Die Organisation der häuslichen Pflege muss verbessert werden, damit Pflegebedürftige möglichst lange in der gewünschten Umgebung leben können. Für mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit wollen wir die Einführung eines Pflegebudgets, mit dem Pflegebedürftige und ihre Angehörigen flexibel die Pflege gestalten können.
  • Die gesetzliche umlagefinanzierte Pflegeversicherung (GPV) steht vor dem Kollaps. Es ist absehbar, dass die schrumpfende erwerbsfähige Bevölkerung die Pflege der immer älter werdenden Gesellschaft nicht mehr finanzieren kann. Deshalb muss mit einer individualisierten kapitalgedeckten Ergänzung der GPV Vorsorge für Zeiten mit höheren Pflegeausgaben getroffen werden. Die Rücklagen müssen vor dem Zugriff des Staates geschützt und krisensicher gestaltet werden.